Erklärung zur Barrierefreiheit

Die go.Rheinland GmbH ist bemüht, die Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu gestalten. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Webseite goschaeftsbericht.gorheinland.com, wurde am 23.09.2024 erstellt und zuletzt am 23.09.2024 aktualisiert.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 23.09.2024 durchgeführten Selbstbewertung (BIK BITV-Test + WCAG 2.2 (Web)). Aufgrund der selbst vorgenommenen Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweilse vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Elemente und Funktionen entsprechen nicht den Richtlinien: 

  • Nicht alle Videos enthalten Untertitel (BITV-Prüfschritt 9.1.2.2) 
  • Nicht alle Grafiken haben einen alternativen Text (BITV-Prüfschritt 9.1.1.1c) 
  • Nicht alle Titel brechen auf kleineren Bildschirmen um (BITV-Prüfschritt 9.1.4.10)
  • Nicht alle Titel folgen einer korrekten, semantischen Reihenfolge (BITV-Prüfschritt 9.1.3.1a)
  • Nicht alle Unterseiten haben einen sinnvollen Dokumententitel (BITV-Prüfschritt 9.2.4.2)

Wir sind bemüht, die Barrierefreiheit unserer Webseite zu verbessern und diese Mängel im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung unserer Inhalte zu beheben.

Barrieren melden

Sie haben eine Barriere auf unserer Webseite entdeckt? Teilen Sie uns diese gern mit, damit wir aktiv werden können. Im Idealfall benennen Sie eine konkrete Seite (mit URL), auf der das Problem auftritt; dazu Ihre Browser-Version (z. B. Firefox, Chrome, Safari) sowie Ihr Betriebssystem (z. B. Mac OS, Windows, iOS, Android). 

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung von diesbezüglichen Anfragen ist:

go.Rheinland GmbH
Deutzer Allee 4
50679 Köln
Telefon: 0221 / 20 80 8 - 0
Bitte nutzen Sie zur Mitteilung das Kontaktformular auf wir.gorheinland.com.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d BGG NRW wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de.